Ehrenamtsnachweis

Mit dem Ehrenamtsnachweis wird Menschen gedankt, die sich kontinuierlich engagieren: Eine Urkunde dient der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit, mit einem Beiblatt werden auch Zeit, Tätigkeitsbereiche sowie die damit verbundenen Kompetenzen und Fähigkeiten dokumentiert. Zudem bescheinigt er Aus- und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem Engagement absolviert wurden.

Künftige Arbeitgeber können somit aus dem Nachweis ersehen, welche Fähigkeiten und Talente bereits über Jahre im Ehrenamt eingebracht und entwickelt wurden.

Gemäß Beschluss des „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern“ können alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten im Ehrenamtsnachweis gewürdigt werden.

Der Ehrenamtsnachweis kann auch dann vergeben werden, wenn die Tätigkeit bereits anderweitig gewürdigt wurde, z.B. durch Ehrenamtsbescheinigungen von Kommune, Verein oder Verband.

Der Ehrenamtsnachweis besteht aus einer Urkunde mit den faksimilierten Unterschriften der Sozialministerin, des Präsidenten des Bayerischen Jugendrings und des KJR Straubing-Bogen sowie einem Urkundenbeiblatt mit der Beschreibung der Tätigkeitsschwerpunkte und den eingebrachten Kompetenzen für die genannten Tätigkeiten.

Folgende Schwerpunkte und Kompetenzen des ehrenamtlichen Engagements können derzeit für das Urkundenbeiblatt ausgewählt werden:

Bereich Arbeit mir Kindern und Jugendlichen, aber auch Vereins- und Vorstandsarbeit oder Arbeit im Bereich Musik und Kultur.

Hier kann der Antrag heruntergeladen werden.