Zuschüsse

Die Förderrichtlinien des Kreisjugendrings Straubing-Bogen wurden am 19.03.2001 von der Vollversammlung verabschiedet und sind rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile wurden aus den Richtlinien von 1994 übernommen und einige Ergänzungen angebracht. 2017 wurden diese noch einmal grundlegend überarbeitet. Damit fährt der Kreisjugendring seine bewährte Förderpolitik fort und versucht, sowohl auf Kreis- als auch auf örtlicher Ebene, seiner Verantwortung für die Jugendarbeit gerecht zu werden.

Berücksichtigt ist einmalig die mit den Bürgermeistern und Jugendbeauftragten besprochene gemeindliche Jugendförderung gemäß den Musterrichtlinien des Kreisjugendrings. Zwar nicht alle, aber doch der größte Teil der Städte, Märkte und Gemeinden hat diese ganz oder weitgehend übernommen. Dafür danken wir den Verantwortlichen in den einzelnen Kommunalparlamenten.

Ein Vergelt's Gott sagen wir dem Landkreis Straubing-Bogen, der den Kreisjugendring mit den erforderlichen Finanzmitteln ausstattet. Deshalb konnten bisher immer die beantragten Zuschüsse entsprechend den Richtlinien ausgezahlt werden. Ziel unseres gemeinsamen Bestrebens ist es, die Jugendgruppen und ihre örtlichen Zusammenschlüsse bei ihrem wertvollen Handeln zu unterstützen. Öffentliche Jugendförderung kann ehrenamtliches Engagement nicht ersetzen. Sie sollen jedoch Hilfestellung, Anreiz und Bestätigung für die geleistete Arbeit sein. Gerne sind die Verantwortlichen des Kreisjugendrings deshalb auch bereit, den Jugendleitern vor Ort Beratung und Unterstützung zu gewähren.

Durch einen Vertrag vom 16.12.1996 wurden die Aufgaben der Jugendarbeit vom Landkreis offiziel auf den Kreisjugendring Straubing-Bogen übertragen und als Pilotprojekt eine Budgetierung eingeführt. Der Kreisjugendring hat dadurch eine große Verpflichtung übernommen, gleichzeitig aber auch viel Handlungsspielraum erhalten.

Hier Zuschussrichtlinien online abrufen.

Hier Förderantrag online abrufen.

Hier Vorlage Teilnehmerliste für Jugendbildungsmaßnahmen online abrufen.