Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter                                                               

Der Kreisjugendring Straubing-Bogen (KJR) ist im Bayerischen Jugendring ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; er erfüllt mit den vorliegenden Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 11 KJHG/SGB VIII). Der Kreisjugendring Straubing-Bogen ist nicht kommerziellen Reiseveranstaltern gleichzusetzen.

 

2. Programme

Der Umfang der Leistungen des KJR Straubing-Bogen ergibt sich aus den Programmbeschreibungen im Prospekt sowie aus den zu den einzelnen Programmen versandten Unterlagen. Die Programmbeschreibung kann eine Mindestteilnehmerzahl vorsehen, bei Nichterreichen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Programms. Soweit nicht ausdrücklich in der Programmbeschreibung vermerkt, ist für jede Veranstaltung Straubing Programmort, d.h. die Anreise bis Straubing und Heimreise ab Straubing gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen.

 

3. Teilnehmer/innen

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin muss das für das jeweilige Programm vorgeschriebene Alter haben. Von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen wird erwartet, dass sie das jeweilige Programm mitgestalten und sich daran beteiligen. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin muss im Übrigen die besonderen Bedingungen des jeweiligen Programms erfüllen, die in der Programmbeschreibung enthalten sind. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Mit der Anmeldung nimmt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen verbindlich an. Zum rechtswirksamen Abschluss des Vertrages erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

 

4. Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmepreis wird ca. 14 Tage vor Beginn des Programms (Abreisetag) per Lastschrift eingezogen oder ist zum in der Anmeldebestätigung angegebenen Zeitpunkt auf folgende Konten des Kreisjugendrings zu überweisen: Bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN: DE13 7425 0000 0570 0002 57 BIC: BYLADEM1SRG oder bei der Raiffeisenbank Geiselhöring IBAN: DE84 7436 9088 0000 1275 82 BIC: GENODEF1GPF. Bei Tagesfahrten bzw. Tagesangeboten wird der Betrag im Bus/Zug oder vor Ort von den Betreuern in Bar eingesammelt.

 

5. Pass, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Er bzw. sie sorgt für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstige Bescheinigungen. Bei Nichtbeachtung trägt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Folgen und u.U. die damit verbundenen Kosten.

 

6. Änderungen oder Abweichungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte, die nach Vertragsabschluss eintreten, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Programms nicht beeinträchtigen, insbesondere einen Leistungsträger zu wechseln oder die Reiseroute abzuändern. Der Kreisjugendring Straubing-Bogen behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Ein weiter gehender Anspruch des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht. Der Kreisjugendring Straubing-Bogen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms beim Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkunftsstätten u.Ä.. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt bleibt für beide Vertragspartner unberührt (§ 651 j BGB). Der Kreisjugendring Straubing-Bogen unterrichtet den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin unverzüglich von Reiseabsagen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen.

 

7. Versicherungen

Der Kreisjugendring Straubing-Bogen ist mit einer Haftpflicht-, Unfall- sowie Rechtsschutzversicherung abgesichert (Krankenversicherung nur bei Auslandsreisen). Die Kosten für diese Versicherungen sind im Teilnahmepreis inbegriffen. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich (z.B. Reiserücktritts- oder Reisegepäckversicherung).

 

8. Aufsichtspflicht/Reiseleitung

Die Programme des Kreisjugendrings Straubing-Bogen werden von sorgfältig ausgewählten und ausgebildeten Betreuern während des in den Programmbeschreibungen angegebenen Zeitraums betreut. Die Betreuer/-innen sind gegenüber Minderjährigen während dieser Zeiten aufsichtspflichtig.

 

9. Mängel/Mitwirkungspflichten

Treten während der Programmdurchführung wesentliche Mängel auf, so ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin verpflichtet, seine bzw. ihre Beanstandung unverzüglich dem Kreisjugendring Straubing-Bogen zur Kenntnis zu geben. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen/Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kreisjugendring Straubing-Bogen wird sich bei Störungen/Mängeln innerhalb angemessener Frist um Abhilfe bemühen. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist verpflichtet, angebotene gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen.

 

10. Rücktritt

Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin, vom Vertrag zurücktreten oder die Anmeldung zurücknehmen. Die schriftliche Erklärung wird mit dem Tag des Eingangs beim Kreisjugendring Straubing-Bogen wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts kann der Kreisjugendring Straubing-Bogen eine angemessene Entschädigung verlangen unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen. Benennt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, so werden dem ursprünglichen Teilnehmer bzw. der ursprünglichen Teilnehmerin die Mehrkosten auferlegt, die durch den Teilnehmerwechsel entstehen. Für den vereinbarten Reisepreis haftet die Ersatzperson und der ursprüngliche Teilnehmer bzw. die ursprüngliche Teilnehmerin gesamtschuldnerisch.

Stornogebühren:

Bei Rücktritt behält sich der Kreisjugendring Straubing-Bogen vor, für die bereits geleistete Verwaltungsarbeit eine pauschale Stornierungsgebühr von 20,-€ zu erheben. Die dem Kreisjugendring Straubing-Bogen durch den Rücktritt entstandenen sonstigen Kosten sind vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin zu tragen. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der Kreisjugendring Straubing-Bogen folgende Entschädigung (vom Teilnehmerpreis) verlangen:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Teilnehmerpreis;

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40% vom Teilnehmerpreis;

ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% vom Teilnehmerpreis;

Bei Nichtantritt der Reise: 85% vom Teilnehmerpreis.

 

11. Haftung

Der Kreisjugendring Straubing-Bogen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die richtige Beschreibung der angebotenen Programme, für die gewissenhafte Vorbereitung der Programme und die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer/innen. Die Haftung des Kreisjugendrings Straubing-Bogen für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Kreisjugendring Straubing-Bogen für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung

Ansprüche an den Kreisjugendring Straubing-Bogen müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser

Frist kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin Ansprüche nur geltend machen, wenn er bzw. sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

 

13. Datenschutz

Genaue Infos können Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link nachlesen:

https://www.kjr-straubing-bogen.de/datenschutz/

 

14. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieses Vertrages insgesamt. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kreisjugendring Straubing-Bogen und dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Teilnahmebedingungen können hier heruntergeladen werden.