Infoabend zum Thema "Jugendschutz & Großveranstaltungen" am 14.03.2016

Gute Organisation und Sicherheit bei Partys wichtig Feste und Partys stellen die oft jugendlichen Veranstalter mit den umfangreichen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten vor eine große Herausforderung. Aufgrund der hohen Anzahl von ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen im Landkreisgebiet haben es sich Kreisjugendring Straubing-Bogen und Jugendamt zur Aufgabe gemacht, regelmäßig grundlegende Informationen an die Vereine, ihre Jugendleiter und die Gemeindevertreter weiterzugeben und über gesetzliche Neuerungen zu informieren. Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes hatten sich erfreulich viele Aktuelles Teilnehmer eingefunden. KJR-Vorsitzender Robert Dollmann begrüßte die rund 60 Anwesenden sowie die Referenten des Abends. Jugendschutz beachten! Zum Thema Jugendschutz wies Jugendamtsleiter Klaus Grüll auf das Jugendschutzgesetz hin, in dem genau geregelt sei, welche Altersgruppe wie lange auf einem Fest bleiben darf und welche Beschränkungen es beim Verkauf von Alkohol gebe. Dies sei eine zentrale Vorschrift, die alle Veranstalter beachten müssen. Eine schriftliche Belehrung des Schankpersonals zum Jugendschutzgesetz hält Grüll für wünschenswert. Gaststättenrecht war Thema von Inge Sieber. Sie stellte klar, dass für Veranstaltungen wie Konzerte, Gründungsfeste, Faschingsbälle oder Partys eine vorübergehende Gestattung bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden muss. Des Weiteren warnte sie vor Werbung mit alkoholischen Billiggetränken wie zum Beispiel kostenlosen Willkommensdrinks, Doppeldecker-Getränken oder so genannten Happy-Hours. Andreas Meier, Vertreter der Polizeiinspektion Straubing, erklärte, dass die Polizei die Anfragen der Gemeinden zunächst bewertet und dann oft auch während einer Veranstaltung die festgesetzten Vorgaben der Gemeinden überwacht. Ein professioneller Sicherheitsdienst sei aus seiner Sicht besonders bei größeren Festen ratsam, da Leute aus eigenen Reihen möglicherweise nachgiebiger in Sachen Einlass und Kontrolle des Alkoholausschankes sind. Schriftliche Vereinbarungen zwischen Sicherheitsdienst und Veranstalter sind empfehlenswert. Erstmals war mit Armin Hrubey, Leiter der Verwaltung in Aiterhofen, ein Vertreter der Gemeindeverwaltung anwesend und erklärte was passiert, sobald ein Antrag auf Gestattung einer Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht wird. Es werden Auflagen formuliert und der Bescheid beinhaltet Hinweise auf Parkplatzregelungen, Lärmschutzauflagen, sanitäre Einrichtungen, das BRK oder die Feuerwehr. Hrubey warb dafür, dass die Anträge rechtzeitig mehrere Wochen oder Monate vor dem gewünschten Termin gestellt werden. Einen Überblick über die allgemeinen Hygienevorschriften bei Vereinsfesten und Partybetrieben gab Karl-Heinz Hierl, einer der Lebensmittelüberwachungsbeamten am Landratsamt. Alle Referenten waren sich einig, dass es zwar viele Vorschriften gibt, die ein Veranstalter beachten muss, aber dass diese nicht dazu dienen, Feste zu verhindern, sondern nur zu einem geordneten, sicheren Ablauf beitragen sollen.

Infoband Jugendschutz Referenten Infoabend KJR-Vorstand